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Achtung alle Portalmitglieder, die noch keine DFG-Mitglieder sind! Seit dem 1. Juli neu: zum Quartalsbeginn Mitglied der DFG werden Seit dem 1. Juli ist es möglich, nicht nur zum Jahresanfang, sondern zu jedem Quartalsbeginn Mitglied der Deutsch-Finnischen Gesellschaft e.V. zu werden. Das hat die Hauptversammlung am 4./5. Juni in Wuppertal auf Antrag des Bundesvorstands beschlossen. Eine Mitgliedschaft kann am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli oder am 1. Oktober jeden Jahres beginnen. Der Mitgliedsbeitrag wird anteilig ab dem Quartal berechnet, mit welchem die Mitgliedschaft beginnt. Wer zum Beispiel als Eintrittstermin den 1. Oktober angibt, zahlt neben der Aufnahmegebühr nur den anteiligen Mitgliedsbeitrag für drei Monate und profitiert sofort von den Vorteilen einer DFG-Mitgliedschaft. Nutzt diese neue Möglichkeit und werdet Mitglied! Hier geht es zum Mitgliedsantrag:
von
lea
,
14.07.2011 —
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Achtung alle Portalmitglieder, die noch keine DFG-Mitglieder sind! Seit dem 1. Juli neu: zum Quartalsbeginn Mitglied der DFG werden Seit dem 1. Juli ist es möglich, nicht nur zum Jahresanfang, sondern zu jedem Quartalsbeginn Mitglied der Deutsch-Finnischen Gesellschaft e.V. zu werden. Das hat die Hauptversammlung am 4./5. Juni in Wuppertal auf Antrag des Bundesvorstands beschlossen. Eine Mitgliedschaft kann am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli oder am 1. Oktober jeden Jahres beginnen. Der Mitgliedsbeitrag wird anteilig ab dem Quartal berechnet, mit welchem die Mitgliedschaft beginnt. Wer zum Beispiel als Eintrittstermin den 1. Oktober angibt, zahlt neben der Aufnahmegebühr nur den anteiligen Mitgliedsbeitrag für drei Monate und profitiert sofort von den Vorteilen einer DFG-Mitgliedschaft. Nutzt diese neue Möglichkeit und werdet Mitglied! Hier geht es zum Mitgliedsantrag: Deutsch-Finnische-Gesellschaft
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