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Namen zum Neujahr


Mit dem ersten Januar sind in Finnland einige Änderungen im Namensrecht in Kraft getreten.

von MoinMoiNews , 02.01.2019 — 0 Kommentare

© Alyssa Stevenson/Unsplash


Das neue Jahr hat in Finnland mit einer Veränderung begonnen, die vermutlich vielen bald im Alltag begegnen wird: Die zuvor beschlossenen Änderungen des Namensrechts sind wirksam geworden. In Zukunft können finnische Kinder bis zu vier Vornamen bekommen – die bisherige Grenze lag bei drei. Auch die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Landes spiegelt sich nun im Gesetz wider. Musste ein Vorname bisher noch den finnischen Traditionen entsprechen, genügt es nun, dass er in Finnland ausreichend verbreitet ist. Namen, die im Finnischen gewöhnlicherweise Kinder eines Geschlechts tragen, können in Zukunft auch einem Kind mit anderem Geschlecht gegeben werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens fünf in Finnland lebende Menschen desselben Geschlechts diesen Namen tragen. Maria etwa ist als zweiter Vorname bei Männern so weit verbreitet, dass er nun auch als einziger Name vergeben werden kann. Trotz der zunehmenden Einbürgerung einiger geschlechtsneutraler Namen wie Viima und Toive werden finnische Namen jedoch im Allgemeinen weiter als an ein Geschlecht gebunden betrachtet.

Bei den Nachnamen haben die Finnen zukünftig ebenfalls mehr Freiheiten. Beide Ehepartner können einen Doppelnamen tragen, was bisher nur bei Frauen möglich war. Die Reihenfolge der Nachnamen ist frei wählbar und darf sich zwischen den Ehepartnern unterscheiden, denn beide Ehepartner dürfen ihren eigenen Nachnamen nach vorne stellen. In Zukunft begegnet einem in Finnland also vielleicht das Ehepaar Virtanen-Lahtinen und Lahtinen-Virtanen. Der Bindestrich zwischen den beiden Namen muss nicht mehr gesetzt werden. Kindern kann außerdem auch dann ein Doppelname gegeben werden, wenn die Eltern bei der Hochzeit beide ihren eigenen Namen behalten haben.

Die gesetzliche Regelung der Nachnamen ist in Finnland übrigens noch keine hundert Jahre alt. Erst 1920 trat ein erstes entsprechendes Gesetz in Kraft, zu einer Zeit, als viele Finnen noch keinen Nachnamen besaßen. Das Gesetz ließ ihnen daher ein Jahr Zeit, einen solchen anzunehmen. In den ersten neun Jahren hatten Frauen noch die Wahl, ob sie den Namen ihres Mannes annehmen wollten, danach wurde diese Übernahme Pflicht, entweder als einziger Nachname oder in Verbindung mit dem Mädchennamen. 1986 wurde diese Regelung wieder aufgehoben, Frauen mussten aber weiterhin gesondert angeben, wenn sie ihren Nachnamen behalten wollten. Heute behalten nach dem Gesetz beide Ehepartner bei der Hochzeit ihren Namen, sofern sie sich nicht anders entscheiden.

Ganz frei sind die Finnen in der Namenswahl natürlich auch nach den Gesetzesänderungen nicht. Kindern dürfen keine Namen gegeben werden, die ihnen im Leben Schaden zufügen könnten. Außerdem müssen alle Namen nach finnischen Regeln geschrieben werden. In Streitfällen entscheiden die lokalen Verwaltungsbehörden bzw. die Namenskommission des Justizministeriums.

Die Gesetzesänderungen sollen das finnische Namenssystem auf den Stand der Zeit bringen und sowohl der zunehmenden Globalisierung als auch den geänderten Familienstrukturen entsprechen. Auch bürokratische Argumente haben nach Angaben von Helsingin Sanomat eine Rolle gespielt: Die neuen Paragraphen sollen unter anderem die Position des in Finnland vergebenen Personenkennzeichens bei der Identifikation von Personen gegenüber dem Namen weiter stärken.

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