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Verletzung des Selbstbestimmungsrechts


Nach einer längeren Prüfungsphase hat der Menschenrechtsausschuss der UN einer Beschwerde des finnischen Samiparlaments recht gegeben.

von MoinMoiNews , 03.02.2019 — 0 Kommentare

© Sámediggi/Saamelaiskäräjät auf Flickr


Der UN-Menschenrechtsausschuss hat in einer Anfang Februar veröffentlichten Erklärung den Umgang Finnlands mit seiner samischen Minderheit bemängelt. Konkret geht es dabei um die in den Artikeln 25 und 27 des UN-Zivilpakts garantierten Rechte auf demokratische Teilhabe und Selbstbestimmung sowie auf den Schutz von Sprache, Kultur und Religion für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten. Finnland hat diesen Vertrag unterschrieben und ratifiziert. Das Oberste Verwaltungsgericht in Helsinki habe eben diese Rechte allerdings verletzt, so der Menschenrechtsausschuss, als es vor gut drei Jahren 93 Personen gegen den Willen des Samiparlaments ins Wählerverzeichnis desselben aufgenommen habe. Deren Anträge auf Aufnahme in das betreffende Verzeichnis waren zuvor vom zuständigen Wahlkomitee des Parlaments abgelehnt worden.

In seiner Erklärung gibt der Ausschuss dem Samiparlament nun recht. Das Oberste Verwaltungsgericht habe mit seiner Entscheidung zur Aufnahme der Personen den Standpunkt des Parlaments ignoriert und sich dabei nicht von objektiven und angemessenen Kriterien leiten lassen. Weiterhin solle Finnland die Gesetze, die das Samiparlament beträfen, auf ihre Vereinbarkeit mit den Artikeln 25 und 27 des UN-Zivilpakts überprüfen und sicherstellen, dass deren Verletzung in Zukunft nicht mehr geschehen könne. Innerhalb von sechs Monaten muss das Land dann dem Menschenrechtsausschuss Bericht über die zu diesen Zwecken ergriffenen Maßnahmen erstatten.

Die derzeitige Präsidentin des finnischen Samiparlaments Tiina Sanila-Aikio zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Ausschusses. Diese bestätige mit der Autorität der Vereinten Nationen noch einmal das, was vonseiten des Parlaments schon seit langer Zeit geäußert werde. Das Verwaltungsgericht habe sowohl das Selbstbestimmungsrecht des samischen Volkes als auch die sorgfältige Arbeit ignoriert, die das Wahlkomitee bei der individuellen Bearbeitung der Anträge der betreffenden Personen geleistet habe. Sanila-Aikio kündigte außerdem an, dass das Parlament nun über einen Anfechtungsantrag diskutieren werde, der die Angelegenheit wieder in rechtlich angemessene Bahnen lenken solle.

Das Samiparlament (auf Finnisch Saamelaiskäräjät und auf Nordsamisch Sámediggi genannt) vertritt seit 1996 die Interessen der Sami in Finnland und fungiert als ihr höchstes politisches Organ. Seit 2012 befindet es sich im Kulturzentrum Sajos (‘Basislager‘) im nordfinnischen Inari. Zu seinen Tätigkeiten gehören Schutz und Förderung der samischen Sprachen und Kulturen sowie ihrer Position als indigenes Volk. Das Parlament hat insgesamt 25 Mitglieder, die alle vier Jahre gewählt werden. Ähnliche repräsentative Organe gibt es in den skandinavischen Ländern auch in Norwegen und Schweden.

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