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Die finnischen Regional- und Kommunalwahlen und meine Stimmabgabe in Deutschland

Am 14. April fanden Regional- und Kommunalwahlen in Finnland statt. Es war auch möglich, die Stimme in Voraus in Deutschland abzugeben. In diesem Blogpost schreibe ich über meine Erfahrung, aus dem Ausland an den Wahlen in Finnland teilzunehmen.

Ein Erfahrungsbericht von Arttu Jalonen, Praktikant an der Greifswalder Fennistik


In Deutschland fand im Februar die Bundestagswahl statt. Aber in diesem Jahr sind die deutschen Bürger nicht die einzigen Wahlberechtigten im Land. Denn es ist auch möglich, seine Stimme für die finnischen Wahlen abzugeben, wenn man nicht in der Heimat ist. Die finnischen Bürger konnten Anfang April in der finnischen Botschaft an den finnischen Kommunal- und Regionalwahlen per Briefwahl teilnehmen.

Ich, Arttu, und Ella, beide im Praktikum an der Universität Greifswald – wollten unser Stimmrecht nutzen. Deshalb mussten wir nach Berlin fast drei Stunden mit dem Zug fahren. Die Reise ging nicht ohne Schwierigkeiten, aber schlussendlich hat es sich gelohnt.


Warum konnten wir an der Wahl in Finnland teilnehmen, obwohl wir beide derzeit in Deutschland leben?

Bei allen Wahlen in Finnland muss man am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein. Für die Regional- und Kommunalwahlen gibt es einige andere Voraussetzungen: Als Staatsbürger eines EU-Landes, Norwegens oder Islands muss man vor der Wahl einen registrierten Wohnsitz in einer Gemeinde Finnlands haben. Staatsbürger anderer Länder müssen mindestens zwei Jahre vor der Wahl ununterbrochen in Finnland gemeldet gewesen sein. Für alle anderen Wahlen in Finnland muss man ein finnischer Staatsbürger sein, aber in Kommunal- und Regionalwahlen nicht unbedingt. Wir beide sind volljährige finnische Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Finnland, und deswegen hatten wir ein Stimmrecht.


Worüber wurde bei dieser Wahl entschieden?

Finnland ist in sogenannte Wohlfahrtsregionen unterteilt, die von Regionalräten regiert werden. Im Jahr 2023 ist die Verantwortung für Sozial-, Gesundheits- und Rettungsdienste an diese Regionen übergeben worden. Früher waren die Kommunen für diese Dienste verantwortlich. Deshalb haben die Kommunen im Vergleich zu früher an Bedeutung verloren. Es ist auch zu beachten, dass die Hauptstadt Finnlands, Helsinki, nicht zu einer Wohlfahrtsregion gehört, sodass die Einwohner Helsinkis bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt sind. Sie können nur für die Kommunalwahl eine Stimme abgeben.

Trotz dieser Veränderungen haben die Kommunen in Finnland immer noch viele wichtige Aufgaben: sie organisieren z. B. Bildung, Kulturdienste, Abfallentsorgung und Stadtplanung — alle Aufgaben, die von zentraler Bedeutung für uns alle sind.

In Finnland gibt es heutzutage 308 Kommunen, die insgesamt 8586 Ratsmitglieder haben. Dafür gibt es nur 21 Wohlfahrtsregionen mit insgesamt 1379 Ratsmitgliedern. Obwohl die Wohlfahrtsregionen viele wichtige Aufgaben haben, nutzen nur knapp über 50 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme. Die Wahlbeteiligung bei der Regionalwahl lag bei 51,7 Prozent – ein sehr gutes Ergebnis im Vergleich zur vorigen Wahl, bei der die Zahl nur bei 47,5 Prozent lag. Es ist höchst wahrscheinlich, dass die gemeinsame Durchführung von beiden Wahlen ein Grund für die höhere Wahlbeteiligung ist.


Die Reise nach Berlin

Am 04. April unternahmen wir den ersten Versuch, nach Berlin zu fahren, um unsere Bürgerpflicht zu erfüllen. Mit dem Quer-Durchs-Land-Ticket kann man günstig aus Greifswald bis in die Hauptstadt Deutschlands fahren. Oder zumindest war das unser Plan.

Bis Eberswalde verlief die Reise gut. Im Anschluss war die Zugstrecke gesperrt, und deswegen mussten wir mit dem Schienenersatzverkehr weiterfahren. Die geplante Ankunft in Berlin war 15.31 Uhr, aber wir kamen über zwei Stunden später an. Das Briefwahlbüro der Botschaft war bis 18:00 Uhr geöffnet, sodass wir es aufgrund der Verspätung nicht mehr rechtzeitig geschafft haben.

Am nächsten Tag unternahm ich, dieses Mal allein, den zweiten Versuch, in Berlin wählen zu gehen und kam pünktlich in der Botschaft in Berlin an.

Das Gebäude der nordischen Botschaften ist sehr beeindruckend — sogar atemberaubend. Die Stimmabgabe dagegen war sehr einfach, ebenso wie in finnischen Wahllokalen. Nur ein Personalausweis wurde gebraucht, um eine Stimme abgeben zu können. Nach der Ausweiskontrolle gaben die Wahlhelfer mir den Stimmzettel, mit dem man in die Wahlkabine geht und die Nummer des Kandidaten mit Bleistift auf den Zettel schreibt. Für diejenigen, die wahlberechtigt in Helsinki waren, gab es nur den weißen Zettel für die Kommunalwahl. Alle andere Wahlberechtigten bekamen zwei Zettel, ein weißer Zettel für die Kommunalwahl und ein violetter Zettel für die Regionalwahl.

Ein bedeutender Unterschied zu finnischen Wahllokalen war, dass die Liste der Kandidaten in den Kabinen nicht verfügbar waren. Man musste die Nummer des Kandidaten auswendig wissen. Für mich war es nicht besonders schwer, mir die richtige Nummer zu merken, aber für diejenigen, die bei beiden Wahlen wählen dürfen, war es vielleicht ein bisschen problematischer, sich beide Nummern zu merken und sie auf den jeweils richtigen Zettel zu schreiben. Den Wahlkabinen in Finnland hatten die Liste nicht, aber trotzdem war die Anzahl ungültiger Stimmen vielfach höher als bei den vorangegangenen Regional- und Kommunalwahlen. Die Gründe dafür werden zurzeit vom finnischen Justizministerium erörtert.

Nach der gelungenen Stimmabgabe hatte ich ein bisschen Zeit, um in der Stadt spazieren zu gehen und die Stimmung der Großstadt zu genießen. Vielleicht war Berlin sogar zu faszinierend, denn ich verpasste den letzten Zug nach Greifswald und musste bis zum nächsten Morgen warten, bis der erste Zug abfuhr. Trotz der Herausforderungen war die Reise ein einzigartiges Erlebnis. Im Ausland eine Stimme für die heimischen Wahlen abzugeben, fühlt sich ehrlich gesagt ein bisschen komisch an, aber ich bin dankbar dafür, dass es diese Möglichkeit gibt. Für den Erhalt der Demokratie ist es essenziell, dass man auch wählen kann, wenn man während der Wahlen im Ausland ist.

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